Wolf Garten 2 in 1 Moosvernichter und Rasendünger - wirksam gegen stark vermoosten Rasen, stärkt dier Rasenpflanzen und beseitigt zuverlässig Moos
Signalwort:
Gefahrenhinweise:
ergänzende Gefahrenhinweise:
Information zu Pflanzenschutzmitteln:
Zulassungsnummer: Pfl. Reg. Nr. 008047-70; Zulassungsinhaber: Scotts Celaflor GmbH, Mainz
Allgemeine Hinweise:
Halten Sie Kinder und Haustiere von behandelten Flächen fern, bis der Rasendünger durch Bewässerung/Regen vom Boden aufgenommen wurde. Der Rasen sollte generell erst nach Bewässerung/ Regen wieder betreten werden, da der Wirkstoff Eisensulfat Rostflecken verursacht. Vorsicht bei Pflastersteinen: Der Wirkstoff Eisensulfat verursacht Rostflecken. Bei versehentlichem Ausstreuen auf Pflastersteinen, Natursteinen, Betonsteinen etc. sofort trocken aufnehmen und in einen verschließbaren Behälter überführen. Schutzhandschuhe tragen und Produktreste gemäß den Anwendungsbestimmungen ausbringen oder einer ordnungsgemäßen Entsorgung zukommen lassen.
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete u. -bestimmungen:
Hinweise zum Schutz des Anwenders:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Schutzbrille, Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose), sowie festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung / Handhabung des Mittels.
Hinweise zum Schutz der Umwelt:
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 12 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/ Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.)
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und Symbole beachten.
Herbizide-Warnung:
Herbizide dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.